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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Stefan Bachmor
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Eine gute Beratung kostet Geld. Ihre Investition muss sich allerdings auch lohnen – das tut sie in der Regel nicht, wenn der Mehrwert einer ausgehandelten Vereinbarung durch von Ihnen zu bestreitende Rechtsanwaltskosten wieder aufgezehrt wird. Auf Wunsch erstellen wir für Sie einen maßgeschneiderten Kostenplan, der Ihnen Ihre Entscheidung erleichtert.
Auf der ganz sicheren Seite sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung, die grundsätzlich – mit Ausnahme einer evtl. vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung – alle unsere Kosten übernimmt.
Wir erledigen die insofern anstehende Korrespondenz und stellen insbesondere vor kostenauslösenden Maßnahmen eine Deckungsanfrage. Es gibt keinen deutschen Rechtschutzversicherer, mit dem wir nicht kooperieren. Mit vielen Versicherern haben wir darüber hinaus bilaterale Vereinbarungen getroffen, so dass Sie vor einer Inanspruchnahme von Differenzkosten in jedem Fall sicher sind.
Wir rechnen grundsätzlich und ausschließlich nach dem durch das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Gebührenrahmen ab. Unsere Kostennoten sind aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar. Gibt es trotzdem Nachfragen, stehen wir jederzeit und gerne zur Verfügung. Vertrauen, Verständnis und Transparenz sind uns elementar wichtig.
Als einkommensschwache Rechtssuchende Person haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Beratungshilfe unterstützt sie bei der außergerichtlichen Rechtsverfolgung, die Prozesskostenhilfe bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und nehmen grundsätzlich auch uns angetragene Beratungs- und Prozesskostenhilfemandate an. Wenn erforderlich, helfen wir Ihnen bei der Antragsausfüllung.
* Antragsformulare via www.justiz.de
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