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Gefälschte Pflegedokumentation – fristlose Kündigung!

Das Szenario: 

Die Klägerin war seit mehr als fünf Jahren als Altenpflegerin beschäftigt. Ihr Arbeitgeber hat sie mehrfach abgemahnt, unter anderem, weil Patienten nicht richtig versorgt wurden. In einem weiteren Fall fuhr die Klägerin nicht persönlich zu einer Patientin, um ihr die nächtliche Medikamentation zu verabreichen, sondern führte lediglich ein Telefonat. Den Leistungsnachweis für den nächtlichen Besuch zeichnete die Klägerin trotzdem ab und bestätigte auf dem Tagestourennachweis, die Patientin versorgt zu haben. Nachdem herausgekommen war, dass die Pflegedokumentation gefälscht wurde, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Klägerin erhob Kündigungsschutzklage. 

 

Die Entscheidung:

 

Das Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung bestätigt. Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete und vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann an sich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein. Der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit durch seine Arbeitnehmer vertrauen können. Erfüllt ein Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pflegedokumente wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so ist dies ein schwerer Vertrauensbruch. Da die Klägerin zuvor bereits einschlägig abgemahnt war, musste auch kein milderes Mittel mehr als die fristlose Kündigung gewählt werden.

 

Die Konsequnz:

 

Fälscht ein Arbeitnehmer Arbeitsdokumente wie Bewerbungsunterlagen, Atteste, Zeugnisse, Urlaubsscheine, Arbeitszeiten etc., hat der Arbeitgeber von der Abmahnung über die Anfechtung des Arbeitsvertrags bis hin zur fristlosen Kündigung  vielfältige Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen. Der Arbeitnehmer muss wissen, dass er sich hier auf einem schmalen Grat bewegt. Wurde er bereits einschlägig abgemahnt und begeht er kurze Zeit später einen entsprechenden Verstoß, kommt auch bei einem längerfristig bestehenden Arbeitsverhältnis für den Arbeitgeber die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung in Betracht.

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