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Pflicht zum Präsenzunterricht für 62jährigen Lehrer

Das Arbeitsgericht Mainz hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass ein 62jähriger Lehrer trotz seines Alters zum Präsenzunterricht an einer Berufsschule mit Förderunterricht während der Corona-Pandemie verpflichtet werden kann.

Der Lehrer erteilt an einer Berufsschule Förderunterricht für benachteiligte Schüler. Er meint, sich in unzumutbarer Weise gesundheitlichen Risiken auszusetzen.

Das Arbeitsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts haben die Schulen einen Ermessensspielraum, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne. Im konkreten Fall komme hinzu, dass der Antragsteller Einzelunterricht in einem 25 m² großen Raum erteilen soll, wo nach Einschätzung des Gerichts hinreichend Abstand gewahrt werden könne.

ArbG Mainz – 4 Ga 10/20

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