„Männlich oder weiblich“ – immer diskriminierend?
Dass man wegen seines Geschlechts keine Benachteiligungen erfahren darf, ist in Deutschland nicht nur im Arbeitsrecht zwischenzeitlich eine Binsenweisheit. Gleichwohl kann es im Einzelfall so
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Dass man wegen seines Geschlechts keine Benachteiligungen erfahren darf, ist in Deutschland nicht nur im Arbeitsrecht zwischenzeitlich eine Binsenweisheit. Gleichwohl kann es im Einzelfall so
Durch das Anforderungskriterium eines nicht länger als ein Jahr zurückliegenden Hochschulabschlusses werden ältere gegenüber jüngeren Interessenten zu Unrecht allein wegen des Alters benachteiligt Der klagende
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