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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2013

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2009

Rechtsanwalt seit 2002

Partner der kanzlei

STEFAN BACHMOR

Rechtsanwalt Bachmor ist Fachanwalt für Arbeitsrecht spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitnehmern.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Bachmor Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Akademie für Verkehrswissenschaft.

Darüber hinaus sitzt Rechtsanwalt Bachmor im Fachausschuss Verkehrsrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, der Prüfungs- und Kontrollinstanz zur Führung eines Fachanwaltstitels.

Rechtsanwalt Bachmor veröffentlicht im Bereich des Verkehrszivilrechts regelmäßig Aufsätze und Entscheidungen in den einschlägigen Fachzeitschriften. Es gibt derzeit keinen Rechtsanwalt in der Stadt, der zu den aktuellen Brennpunkten des regionalen Verkehrsunfallrechts mehr publiziert als er.

In jüngerer Zeit hat Rechtsanwalt Bachmor für die Regulierungspraxis von Versicherern und Rechtsanwälten die nachstehend aufgeführten Skripte vorgelegt, die regelmäßig aktualisiert werden:

  • Norddeutsche Haftungsquoten anhand ausgewählter Unfallkonstellationen
  • Das HWS-Schleudertrauma als Primärverletzung in der gerichtlichen Praxis in den OLG- Bezirken Hamburg und Schleswig-Holstein
  • Argumentations-und Regulierungshilfen im Verkehrsunfallrecht (Norddeutschland mit Schwerpunkt Hamburg und Schleswig-Holstein)
  • Der Haushaltsführungsschaden der verletzten Person als fiktive Schadenposition im Verkehrsunfallrecht (Spruchpraxis in Hamburg und Schleswig-Holstein)
  • Verkehrszivilrecht Update 1/2014 bis 4/2015 – Hamburgische Rechtsprechung
  • Die Rechtsprechung in Hamburg und Schleswig-Holstein zur Verweisung auf die Stundenverrechnungssätze freier Werkstätten