Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 gültig sein, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzesentwurf. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen. Von der Absenkung des Umsatzsteuersatzes profitieren würden auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel sowie Bäckereien und Metzgereien. Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen seien gastronomische Betriebe aufgrund der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und langanhaltend von der Corona-Pandemie betroffen, heißt es in dem Entwurf.